Werkstatt-Ersatzfahrzeug-Service
Werkstatt-Ersatzfahrzeuge
Werkstatt-Ersatzfahrzeuge für die Dauer Ihrer Reparatur oder Inspektion/Wartung
Bis 50 km – 19,- Euro / Tag
Bis 100 km – 24,- Euro / Tag
Bis 200 km – 29,- Euro / Tag
Unfallersatzfahrzeuge
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie immer das Recht und auch den Anspruch, sich auf Kosten Ihres Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug anzumieten (§ 249 BGB). Die Kosten des Ersatzfahrzeuges muss der Versicherer im Rahmen seiner gesetzlichen Regulierungspflicht erstatten.
Zudem haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug.
Wir, das Autohaus Schläfer, machen Sie schnell wieder mobil!
Ihr professioneller und kompetenter Partner, wenn es um Reparatur und Mobilität geht.